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Stiftung Wohlfahrtspflege NRW ARD-Fernsehlotterie

Ambulante Intensivpflege/
Heimbeatmung

Die Zahl der zu beatmenden Menschen steigt stetig an. Für viele der Betroffenen ist es schwierig, eine Möglichkeit der professionellen Weiterversorgung außerhalb einer klinischen Einrichtung zu finden. Diesen Menschen bieten wir ein Leben in der häuslichen Umgebung oder in einer alternativen Wohnform an – mit bis zu 24 Stunden Betreuung am Tag.

Wie kann ich mir eine Versorgung im häuslichen Bereich vorstellen?

Wir bieten eine professionelle Begleitung von Beginn an.

Bereits vor Aufnahme des Klienten findet ein Besuch in der Klinik oder dem häuslichen Umfeld des zu betreuenden Menschen statt. Unsere Mitarbeiter informieren Sie intensiv über die zukünftige Pflegesituation und knüpfen Kontakte zu den Angehörigen, Ärzten, Krankenkassen und therapeutischen Berufsgruppen.

Um eine optimale Versorgung zu gewährleisten, kümmert sich um jeden Klienten ein eigenständiges Pflegeteam, bei Bedarf bis zu 24 Stunden täglich. Jedes Pflegeteam hat eine verantwortliche Leitung, die Ihr direkter Ansprechpartner vor Ort ist und sich um die Organisation rund um den Klienten kümmert. Die Versorgung im häuslichen Bereich findet jeweils durch einen Pfleger oder Pflegerin in einer 1:1 Betreuung statt.

Uns ist es wichtig, dass das Empfinden des Klienten von Erfolg geprägt wird.

Personal

Die GLG gepflegt leben GmbH beschäftigt ausschließlich dreijährig examiniertes Pflegepersonal in der Intensivpflege. Dazu gehören:

  • Krankenschwestern und –pfleger
  • Gesundheits- und Krankenschwestern und –pfleger
  • Kinderkrankenschwestern und –pfleger
  • Kindergesundheits- und krankenschwestern und –pfleger
  • Altenpfleger- und pflegerinnen

Unsere Mitarbeiter werden durch interne und externe Schulungsmaßnahmen regelmäßig weiter qualifiziert. Wir erfüllen die Richtlinien der deutschsprachigen medizinischen Gesellschaft für Paraplegie (DMGP) e.V..

Unsere medizinisch pflegerischen Leistungen im Einzelnen:

  • Überwachung der Beatmungsparameter
  • Überwachung des Beatmungsgerätes
  • Endotracheales Absaugen inkl. Sekretmanagement
  • Pflege des Tracheostomas
  • Wechsel, Pflege und Regulierung der Blockung der Trachealkanüle
  • Prophylaxen, insbesondere bezüglich Erkrankungen der Lunge
  • Enterale Ernährung; PEG/PEJ-Versorgung
  • Vitalzeichenkontrolle
  • Portversorgung
  • Weaning nach Anordnung (in Kooperation mit Ärzten und Kliniken)

Kooperation

Bei der Versorgung von langzeitbeatmeten Patienten ist eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit an der Pflege direkt und indirekt beteiligten Kooperationspartnern besonders wichtig. Wir pflegen eine gute Zusammenarbeit mit:

  • allen Kranken- und Pflegekassen
  • Hilfsmittelversorgern und Sanitätshäusern
  • kooperierenden Kliniken
  • ortsansässigen Ärzte
  • Krankengymnastik, Ergotherapie, Logopädie, und anderen
  • den Trägern der Sozialhilfe

Die Angehörigen spielen eine besondere Rolle in der Pflegesituation. Diese werden nach Ihren eigenen Wünschen in die Pflege mit einbezogen und angeleitet.

Wie werden unsere Leistungen abgerechnet?

Die ambulante Intensivpflege wird über eine ärztliche Behandlungspflegeverordnung stundenweise angeordnet. Sie beinhaltet alle Leistungen der Krankenkasse (SGB V), die bei dem jeweiligen Klienten erbracht werden müssen.

Die Pflegeversicherungsleistungen (SGB XI) fließen nach dem Ergebnis der Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) zur Pflegeeinstufung und dem Anteil der Übernahme der pflegerischen Aufgaben durch den Pflegedienst mit in die Berechnung ein.

Wir setzen uns gern für Sie mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um Ihren Anspruch auf diese Leistung und die Vorgehensweise bei der Verordnung und Abrechnung abzustimmen.

Beatmungs- und Intensivpflege in der Hausgemeinschaft am Strothweg

Ist aus verschiedenen denkbaren Gründen eine Versorgung des intensivpflichtigen Menschen im häuslichen Umfeld nicht möglich, so besteht die Möglichkeit in unserer Hausgemeinschaft am Strothweg versorgt zu werden.

Hier ist der Klient Mieter seiner persönlichen Räumlichkeit. Er kann die in der Hausgemeinschaft angebotenen Leistungen nach seinem Bedarf und Interesse nutzen und hat Anschluss an die soziale Gemeinschaft.

Die Pflege des zu beatmenden Bewohners übernimmt auch hier ein eigenes Pflegeteam, im Gegensatz zu der häuslichen Betreuung ist jeweils ein Pfleger oder eine Pflegerin für zwei Klienten in einer sogenannten 1:2 Betreuung verantwortlich.

Das hauswirtschaftliche Angebot ist eine gesonderte Leistung, die gerne in Anspruch genommen werden kann.


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